Im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) ist bei Beantragung einer zahnmedizinischen Behandlung zu prüfen, inwieweit ein Anspruch zur Behandlung akuter Schmerzzustände bzw. eine Unaufschiebbarkeit von geplantem Zahnersatz besteht. Anhand von 318 beim MDK Rheinland-Pfalz zwischen 01/2014...
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